Was erledige ich wo?
Archäologische Ausgrabungen zur Denkmalerkundung genehmigen lassen
Wenn Sie bei einer archäologischen Ausgrabung nach Kulturdenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.
Kurztext
- Suche nach und Erforschung von Kulturdenkmalen mithilfe archäologischer Ausgrabungen bedürfen einer Genehmigung
- Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden
- gefundene Denkmale sind der zuständigen obere Denkmalschutzbehörde zu melden
Zuständigkeit
- An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck
Fristen
- Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
- Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
- Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
- Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
- Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.
Voraussetzungen
- Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
- naturschutzrechtliche Genehmigungen
- Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
- Lageplan des Untersuchungsgebietes
- Angaben zur Qualifikation
- Methodenbeschreibung
- Zeitplan
- Sicherungs- und Dokumentierungskonzept
Rechtsgrundlage
§ 12-15 Denkmalschutzgesetz (DSchG SH)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt
Ansprechpartner
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Tel.: +49 4621 387-0
Fax: +49 4621 387-55
E-Mail: alsh@alsh.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
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