Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.  


Beschreibung

Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

  • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
  • Europäische Gesellschaften und
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Kurztext

  • Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
  • nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
  • Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
  • Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen


Zuständigkeit

An die zuständige Steuerberaterkammer.



Fristen

Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
  • senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
  • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
  • Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ in Ihrem Unternehmensnamen führen.

Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.


erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr



Rechtsgrundlage

§ 49 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 53 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 55g Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 40 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB)




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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
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Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel

Postanschrift
24040 Kiel

Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
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Landesportal Schleswig-Holstein