Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Petition / Petitionsausschuss

Zur Behandlung von Petitionen (Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern) hat der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Petitionsausschuss eingerichtet.  


Beschreibung

Haben Sie Ärger mit einer Behörde in Schleswig-Holstein, oder läuft etwas schief im Umgang mit einer staatlichen Stelle? Möchten Sie auf ein Thema aufmerksam machen, mit dem der Landtag sich stärker befassen soll? Dann schreiben Sie dem Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Ob Beschwerde oder Anregung - Ihre Petition wird ernst genommen. Der Ausschuss prüft jedes Anliegen sorgfältig, holt Stellungnahmen der zuständigen Behörden ein und klärt den Sachverhalt auf.

Wenn sich zeigt, dass Ihre Petition berechtigt ist, empfiehlt der Ausschuss Entscheidungen zu ändern oder Vorschläge umzusetzen. Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Antwort.

Ihre Petition kann etwas bewegen: Sie kann helfen Missstände aufzudecken, Gesetzes zu verbessern und die Verwaltung bürgernäher zu gestalten. Vor allem stärken Petitionen den Austausch zwischen Ihnen - den Menschen in Schleswig-Holstein - und der Politik.



Zuständigkeit

An den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.



Fristen

Keine - aber das Verfahren vor dem Petitionsausschuss hat keine aufschiebende Wirkung und kann die gegen behördliche Entscheidungen zulässigen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage nicht ersetzen. Die dafür geltenden Fristen müssen unabhängig vom Petitionsverfahren gewahrt werden.



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

Das ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen derjenigen, die sich an den Petitionsausschuss wenden (Petenten). Es ist sinnvoll, der Petition eine Kopie der beanstandeten Verwaltungsentscheidung beziehungsweise des beanstandeten Bescheides beizufügen.




Rechtsgrundlage

Art. 17 Grundgesetz (GG)

Art. 25 Landesverfassung




Weitere Informationen

Eine Petition muss schriftlich abgefasst werden, Name und Anschrift des Adressaten erkennen lassen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Petition kann nicht per E-Mail eingereicht werden. Ein Formular zum Einreichen einer Petition steht zur Verfügung.

Petition einreichen

Was sollte ich noch wissen?

Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses bietet regelmäßig Sprechstunden im Landeshaus an - immer am ersten Dienstag im Monat von 8-9 Uhr und 16-17 Uhr (mit vorheriger Anmeldung). Hier können Sie sich beraten lassen und Ihre Petition persönlich zu Protokoll geben.

Falls Sie nicht ins Landeshaus kommen können, ist auch eine Videokonferenz möglich.

Anmeldung per E-Mail: petitionsausschuss@landtag.ltsh.de

Der Petitionsausschuss kann keine gerichtlichen Entscheidungen oder privatrechtlichen Angelegenheiten prüfen.
Weitere Informationen zum Petitionsausschuss finden Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Petition online einreichen




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Petitionsausschuss
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7121
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-1018
Fax: +49 431 988-1017
E-Mail: petitionsausschuss@landtag.ltsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein