Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

Sie können den Sprachkurs unter bestimmten Voraussetzungen einmalig im Umfang von bis zu 300 Unterrichtseinheiten wiederholen.  


Beschreibung

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Kurztext

  • Teilnehmende eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte können einmalig bis zu 300 Unterrichtsstunden wiederholen, wenn sie ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben.
  • Teilnehmende beteiligen sich in der Regel an den Kosten, eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und gleichzeitig mit der Zulassung zu beantragen.
  • Auskunft durch: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Antrag muss online oder per Post bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF gestellt werden


Fristen

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Den Antrag kann auch eine bevollmächtigte Stelle für Sie übernehmen.

Antrag online stellen:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses aus.
  • Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, laden Sie die erforderlichen Nachweise zum Beispiel über Ihren Bezug von Bürgergeld hoch.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an.
    • Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, bestätigen Sie die Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels mit PIN oder Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER). Senden Sie den Antrag online ab.
    • Wenn Sie den Antrag als bevollmächtigte Stelle stellen, bestätigen Sie Ihre Anmeldung mit „Mein Unternehmenskonto“ und Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat. Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Antrag per Post:

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Voraussetzungen

Sie haben alle Unterrichtsstunden absolviert oder befinden sich im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses oder eines Kurses für gering Literalisierte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Wiederholung des Kurses beginnen.



Kosten

  • Ihr Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) beträgt 2,29 EUR.
  • Eine Kostenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung für die Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Kursträgers einreichen:

  • für Teilnehmende von Alphabetisierungskursen: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Alphabetisierungskurses befinden
  • für Teilnehmende an einem Kurs für gering Literalisierte: Nachweis, dass Sie Ihr individuelles Stundenkontingent aufgebraucht haben oder sich aktuell im 9. Kursabschnitt eines Kurses für gering Literalisierte befinden



Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 1 Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht




Weitere Informationen

Den Kostenbeitrag zahlen Sie zu Beginn des Kursabschnittes bei Ihrem Kursträger. Welche Zahlungsarten möglich sind, erfahren Sie von Ihrem Kursträger.




Ansprechpartner

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Tel.: +49 911 943-0
Fax: +49 911 943-10000
E-Mail: service@bamf.bund.de
Web: bamf-navi.bamf.de/de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein