Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen

Als Genehmigungsbehörde müssen Sie den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage sowie die für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen veröffentlichen.  


Beschreibung

Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

Kurztext

  • Antrag, Unterlagen sowie UVP-Bericht im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BImSchG Veröffentlichung
  • Aktuelle Mitteilungen (zum Beispiel öffentliche Bekanntmachung)
  • Kurzinformation (zum Beispiel für kurze Verfahrensbeschreibung und Link zum kommunalen Internetauftritt)
  • Einzelne Dokumente können wahlweise für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden.
  • zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein



Fristen

  • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
  • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
  • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.


erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht



Rechtsgrundlage

§ 10 der 9. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV)




Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-370
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein