Was erledige ich wo?
Projektgebundene oder institutionelle Fördermittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beantragen
Sie sind eine wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung? Dann können Sie für projektbezogene Forschungsvorhaben oder für Ihre Institution Fördergelder beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragen.
Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt und fördert Kooperationen, Begleitmaßnahmen und Beratungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Unternehmen, Durchführungsorganisation und als Nichtregierungsorganisation (NGO) können Sie für diese Zwecke beim BMZ finanzielle Fördermittel beantragen.
Mit den beantragten Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Ihre Institution fördern lassen.
Kurztext
- Projekt und institutionelle Förderung - Bewilligung
-
erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung des Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
- Kosten: Antrag ist kostenlos
- Antrag kann per Post oder online gestellt werden
- Förderung gilt für ein Haushaltsjahr, ist nicht übertragbar und gilt nicht für bereits begonnene Projekte
- zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fristen
Die Zuwendung für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder eine entsprechende institutionelle Förderung können Sie online oder per Post beim BMZ beantragen.
Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ und schildern Sie Ihr geplantes Projekt.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Antrag online aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert es weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Voraussetzungen
Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
Rechtsgrundlage
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit -Leitlinien des BMZ
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat Evaluierung und Ressortforschung; DEval, DIE
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
Postanschrift
Postfach: 120322
53045 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 99535-0
Fax: +49 228 535-3500
E-Mail: RLGS22@bmz.bund.de
Web: www.bmz.de/de
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