Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.  


Beschreibung

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Kurztext

  • Künstlersozialversicherung Änderung Rentenbezug
  • Rentenbezug hat gegebenenfalls Auswirkungen auf bestehende Versicherungspflicht nach Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Rentenantrag ist bei Rentenversicherungsträger, nicht bei Künstlersozialkasse zu stellen
  • Künstlersozialkasse ist über Antragstellung zu informieren
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre Rentenantragstellung oder Ihren Rentenbezug informieren. Gleiches gilt, wenn sich in Bezug auf Ihre Rente Änderungen ergeben.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, zu welchem Thema Sie uns etwas mitteilen möchten.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen rund um das Thema "Rente".
  • Anschließend wählen Sie Ihr konkretes Anliegen aus und machen hierzu nähere Angaben.
  • Soweit vorhanden, können Sie die erforderlichen Nachweise hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Wenn Sie eine Rente beantragt haben, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte zunächst formlos darüber.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der Künstlersozialkasse ein.
  • Füllen Sie hierfür das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
  • Wenn Sie bereits eine Rente beziehen und sich Ihr Rentenbezug ändert, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte formlos über die Art der Änderung. Die (jährlichen) Rentenanpassungen müssen Sie nicht mitteilen.
  • Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Beantworten Sie mögliche Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

Welche Fristen muss ich beachten?

Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag.



Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers



Rechtsgrundlage

§ 4 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 52 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 50 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

§ 243 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven

Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein