Was erledige ich wo?
Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln
Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Beschreibung
Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.
Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.
Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.
Kurztext
- Mitteilung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für etwaige künftige Auszahlungen öffentlicher Mittel
- BZSt speichert nur die Daten, Gesetzgeber entscheidet über Art und Verfahren künftiger Auszahlungen
- gespeichert wird immer die zuletzt übermittelte Bankverbindung, bei Änderung genügt neue Meldung
Fristen
Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:
Über „Mein ELSTER“:
- Besuchen Sie „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ und melden Sie sich an.
- Gehen Sie im Bereich „Mein ELSTER“ auf „Alle Formulare“ und wählen Sie das Formular "Meldung Ihrer Bankverbindung an das BZS "
- Folgen Sie den Anweisungen.
- Das System registriert die Änderung und speichert die neuen Daten ab.
Durch Ihre Bank:
- Sie beauftragen Ihre Bank, Ihre Bankverbindung an das BZSt zu übermitteln. Je nach Bank kann das zum Beispiel über Online-Banking, Telefonbanking, per Post oder persönlich in einer Filiale möglich sein. Erfragen Sie das gegebenenfalls bei Ihrer Bank.
- Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.
Durch eine bevollmächtigte Person:
- Eine bevollmächtige Person übermittelt für Sie Ihre Kontoverbindung, beispielsweise eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:
- Die Familienkasse übermittelt für Sie die Kontoverbindung an das BZSt, auf die Ihr Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden ist.
- Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Angaben vom BZSt.
Voraussetzungen
Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Rechtsgrundlage
§ 139b Absätze 3a und 4c Abgabenordnung (AO) des Jahressteuergesetzes 2022
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weitere Informationen
Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt
Tel.: +49 228 406-4040
E-Mail: IBAN@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de/IBAN
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