Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.  


Beschreibung

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

  • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
  • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
  • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
  • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

  • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
  • selbst eine betroffene Person sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
  • Personendaten:
    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

  • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

Kurztext

  • Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) werden erteilt an:
    • auf Basis des Strahlenschutzgesetzes: Personen oder Organisationen, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist
    • auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung: betroffene Personen
  • bei den im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten handelt es sich unter anderem um folgende Informationen:
    • SSR-Nummer
    • Personendaten:
      • Vorname
      • Familienname
      • Geburtsname
      • Geburtsort
      • Geburtsdatum
    • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
    • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition
  • Antragstellung ausschließlich online
  • Kosten:
    • Auskunft nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): keine
    • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: abhängig vom Einzelfall
  • Fristen: keine
  • Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen


Fristen

  • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
  • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
  • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
  • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
  • Sie sind selbst eine betroffene Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.



Kosten




erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag
  • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
    • SSR-Nummer, falls vorhanden
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • akademischer Grad, falls vorhanden
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort



Rechtsgrundlage

§ 170 Absatz 5 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rechtsbehelf

  • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
  • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
    • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
    • Klage



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.




Ansprechpartner

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Postanschrift
38201 Salzgitter

Tel.: +49 30 18333-0
Fax: +49 30 18333-1885
E-Mail: ePost@bfs.de
Web: www.bfs.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein