Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Sportförderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung beantragen

Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.  


Beschreibung

Sie können als Einrichtung eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten, wenn Sie Sport und Bewegung im öffentlichen Raum basierend auf einer Sportentwicklungsplanung unterstützen.

Die Förderung unterstützt Projekte, die öffentliche Räume in aktive Zonen verwandeln. Ziel ist es einen unkomplizierten Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu bieten und so die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern.

Dies umfasst die Einrichtung von Fitnessparcours, Bewegungsflächen und Spielplätzen, die frei zugänglich sind und Menschen jeden Alters und jeder Fähigkeit zum Sport treiben einladen.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 Euro pro Maßnahme, die Höchstfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

Kurztext

  • Antragsberechtigt sind:
    • Gemeinden/kreisangehörige, kreisfreie Städte/Ämter/Kreise
    • Zweckverbände nach dem Gesetz der kommunalen Zusammenarbeit (GkZ)
    • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Förderung gilt für Schleswig-Holstein
  • Förderung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme: 5.0000,00 Euro pro Maßnahme
  • Höchstfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme
  • Eigenbeteiligung mindestens 20 %
  • Vorhaben muss bereits vollständig geplant sein
  • Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
  • Antrag auf Website des Landes Schleswig-Holstein abrufbar
  • Zuständig: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34



Fristen

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie können die Förderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung erhalten.
  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Zweckverband nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000,00 Euro pro Maßnahme.
  • Sie müssen die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Infrastruktur dinglich absichern, wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen



Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)

Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)




Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.




Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein