Was erledige ich wo?
Schulentwicklung planen
Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.
Beschreibung
Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.
Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.
Kurztext
- Schulentwicklung Planung
- Die Planung von umliegenden Schulträgern ist zu berücksichtigen
- Die Planung ist regelmäßig fortzuschreiben
- An der Abstimmung auf Kreisebene ist teilzunehmen
- Der Plan ist beim für Bildung zuständigen Ministerium und gegebenenfalls auch beim Institut für berufliche Bildung (SHIBB) vorzulegen
Zuständigkeit
An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
- Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
- Die Pläne der umliegenden Schulträger
- Die Abstimmung auf Kreisebene
- Schulgebäude und -anlagen
- Verwaltungs- und Hilfspersonal
- Ihren Sachbedarf.
Voraussetzungen
- Sie sind Schulträger
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Schulentwicklungsplan
Rechtsgrundlage
§ 48 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
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