Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

Geschädigte können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine einmalige Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.  


Beschreibung

Sie als Geschädigte erhalten monatliche Entschädigungszahlungen. Anstatt dieser monatlichen Entschädigungszahlungen können Sie jedoch auf Antrag auch eine Abfindung erhalten. Der Antrag auf Abfindung muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung gestellt werden.

Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.

Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von fünf Jahren abgegolten.

Kurztext

  • Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung Bewilligung für Geschädigte
  • Leistungsvoraussetzungen: Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch

Zuständig: zuständige Stelle, in der Regel die Versorgungsämter oder Landesämter für Soziales



Zuständigkeit

Landesamt für soziale Dienste



Fristen

Mit dem Antrag auf Abfindung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob und in welcher Höhe Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Gewährung einer Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Geschädigte haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen wird Ihr Anspruch von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Über den Antrag auf Abfindung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird der Anspruch nicht festgestellt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Voraussetzungen

Ihnen wurden die monatlichen Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.



Kosten

Der Antrag ist kostenlos.




Rechtsgrundlage

§ 84 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.




Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Tel.: +49 451 14060
Fax: +49 451 1406499
E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein