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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung im Bereich Investitionen in der Aquakultur beantragen

Vorhaben im Bereich der Aquakultur können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.  


Beschreibung

In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:

1. Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere

  • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
  • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
  • weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;

2. Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;

3. die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;

4. die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Kurztext

  • Gefördert werden:
    • Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere
      • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
      • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
      • Weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;
    • Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
    • die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
    • die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.
  • Antragsberechtigt sind:
    • Aquakulturunternehmen mit Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Schleswig-Holstein für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere
        • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
        • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
        • Weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;
      • Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
      • die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit entsprechenden Aufgaben betraut sind für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.
  • Mit der Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, wurde noch nicht begonnen.


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein



Fristen

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
  • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
    • Aquakulturunternehmen mit Geschäftsbetrieb oder Niederlassung in Schleswig-Holstein für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Investitionen in Aquakulturunternehmen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 6 Mio. Euro, darunter insbesondere
        • produktive Investitionen, etwa zur Erhöhung der Produktionskapazität oder zur Diversifizierung der produzierten Arten,
        • Investitionen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes;
        • Weitere Investitionen, etwa in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Ressourceneffizienz oder zur Anpassung an den Klimawandel;
      • Aufwendungen für Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen;
      • die Umstellung von konventioneller auf biologische / ökologische Aquakulturproduktion;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder private Einrichtungen, die von staatlicher Seite mit entsprechenden Aufgaben betraut sind für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • die Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben im Auftrag staatlicher Stellen.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
    • Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug



Rechtsgrundlage

Ziffer 3 Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.




Weitere Informationen

Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Aquakultur auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein

Anwendungshilfe für Investoren zur Aquakultur-Richtlinie mit weiterführenden Informationen

Informationen zum Digitalen Antrag auf Förderung




Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein