Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Förderung im Bereich „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität“ beantragen

Vorhaben im Bereich „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität' können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.  


Beschreibung

Was wird gefördert?

  1. Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne;
  2. Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
  3. Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
  4. Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Kurztext

  • Gefördert wird:
    1. Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne;
    2. Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
    3. Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
    4. Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
  • Antragsberechtigt sind:
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Erwerbsfischerei;
    • wissenschaftliche Einrichtungen;
    • anerkannte Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Freizeitfischerei für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • Fischereiunternehmen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
    • Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischern und /oder Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
    • andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannte Stellen.
  • Mit der Maßnahme für die Förderung darf noch nicht begonnen worden sein.


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung



Fristen

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
  • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Erwerbsfischerei;
    • wissenschaftliche Einrichtungen;
    • anerkannte Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Freizeitfischerei für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • Fischereiunternehmen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
    • Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischern und /oder Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
  • Andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannte Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
    • Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug



Rechtsgrundlage

Ziffer 3 Richtlinie zur Förderung von Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.




Weitere Informationen

Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität“ auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein

Informationen zum Digitalen Antrag auf Förderung




Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein