Was erledige ich wo?
Förderung im Bereich Innovation und Wissenstransfer in der Aquakultur beantragen
Vorhaben im Bereich Innovation und Wissenstransfer in der Aquakultur können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.
Beschreibung
In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:
- Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur unter Einbeziehung eines oder mehrerer Aquakulturunternehmen in Schleswig-Holstein als Praxispartner;
- die Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturunternehmen.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Kurztext
- Gefördert werden:
- Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur unter Einbeziehung eines oder mehrerer Aquakulturunternehmen in Schleswig-Holstein als Praxispartner;
- die Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturunternehmen.
- Antragsberechtigt sind:
- anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen in Partnerschaft mit einem oder mehreren Aquakulturunternehmen;
- Aquakulturunternehmen in Partnerschaft mit einer wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung.
- Die Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, wurde noch nicht begonnen.
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Fristen
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
- Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
- anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen in Partnerschaft mit einem oder mehreren Aquakulturunternehmen;
- Aquakulturunternehmen in Partnerschaft mit einer wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung
- Beschreibung Ihres Vorhabens
- Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
- Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
- Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
- Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 25.01.2023
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen
Informationen zum Digitalen Antrag auf Förderung
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
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