Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik“ beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“ führen zu dürfen.  


Beschreibung

Um in Deutschland als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in diesem Beruf tätig sein. Die Erlaubnis müssen Sie beantragen.

Kurztext

  • Führen der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“ erlaubnispflichtig


Zuständigkeit

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)



Fristen

Den Antrag für die Erlaubnis können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
• Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
• Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
• Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
• Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Erlaubnisurkunde ausgestellt.
• Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

• Sie haben die Ausbildung zur Medizinischen Technologin oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik erfolgreich abgeschlossen.
• Sie sind persönlich geeignet, den Beruf auszuüben. Das bedeutet, dass Sie keine Vorstrafen haben, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
• Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Beruf ausüben zu können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gestellt werden.



erforderliche Unterlagen

• Kopie Personalausweis
• Führungszeugnis
• Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
• Ausbildungszeugnis




Rechtsgrundlage

§ 1 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)

§ 58 MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht



Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein