Was erledige ich wo?
Zulassung zur Externenprüfung an der Berufsfachschule III beantragen
Wenn Sie an einer Externenprüfung an der Berufsfachschule III teilnehmen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Beschreibung
Die Externenprüfung an einer Berufsfachschule III ermöglicht es Ihnen, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne die reguläre schulische Ausbildung zu machen. Die Zulassung zu dieser Prüfung müssen Sie beantragen.
Die Berufsfachschule III ist eine Einrichtung, an der Sie je nach Bildungsgang innerhalb von zwei oder drei Jahren eine staatlich anerkannte schulische Berufsausbildung erwerben können. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich in der Schule. Angeboten werden die Fachrichtungen Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Energietechnik, Gestaltungstechnik, Informationstechnik, Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.
Kurztext
- Externenprüfung ermöglicht den Erwerb eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses, ohne regulären Schulbesuch
- Angeboten werden die Fachrichtungen Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Energietechnik, Gestaltungstechnik, Informationstechnik, Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung erforderlich
Zuständigkeit
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Fristen
Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
- Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
- Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und erfahren, an welcher Schule die Prüfung stattfindet.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
- Sie haben einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss für die Fachrichtung Sozialwesen oder einen mittleren Schulabschluss für alle anderen Fachrichtungen.
- Sie können eine hauptberufliche einschlägige berufliche Tätigkeit oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen.
- Sie haben die Prüfung höchstens einmal nicht bestanden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Falls der Schulabschluss im Ausland erworben wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B2
- Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Fachbereich
- Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
- Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Erklärung über die Prüfungsvorbereitung
- Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben
Rechtsgrundlage
§ 60 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 61 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§62 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 63 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 64 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen (BS-PrüVO)
§ 1 Berufsfachschulverordnung (BFSVO)
§ 2 Berufsfachschulverordnung (BFSVO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel.: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
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