Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung aus dem Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" beantragen

Wenn Sie als Verband oder Verein die Integration von Zugewanderten im Zuge des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.  


Beschreibung

Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" sollen

  • die gegenseitigen Akzeptanz verbessern,
  • den gesellschaftlichen Zusammenhalts stärken sowie
  • das interkulturelle Zusammenleben fördern.

Dabei ist auch die Aufnahmegesellschaft Zielgruppe der Projektförderung, insbesondere mit Blick auf den Themenbereich interkulturelle Öffnung.
Das Bundesprogramm hat folgende Ziele:

  • Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
  • gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten am gesellschaftlichen und politischen Leben und
  • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von Zugewanderten und Einheimischen.

Mit einer Förderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können Sie als Verein, Verband, gemeinnützige Organisation oder Kommune ein Integrationsprojekt für eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren durchführen. Damit das BAMF prüfen kann, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt, müssen Sie eine Interessenbekundung gemäß den Anforderungen der jeweils aktuellen Ausschreibung einreichen.

Kurztext

  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jugendlichen und erwachsenen Zuwanderinnen und Zuwanderern
  • Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" richten sich an
    • Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund ab 12 Jahren sowie
    • an die Aufnahmegesellschaft.
  • Zentrale Ziele des Programms:
    • Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz
    • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
    • Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens
  • antragsberechtigt sind gemeinnützige, juristische Personen und Gebietskörperschaften:
    • Vereine,
    • Verbände,
    • Vertriebeneneinrichtungen,
    • Kirchen,
    • gGmbH,
    • Kommunen;
  • Anträge können nach den jeweils gültigen Ausschreibungsfristen gestellt werden, in der Regel wird im 1. oder 2. Quartal zur Abgabe von Interessenbekundungen aufgerufen
  • die Maßnahmen können in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert werden
  • die Förderung erfolgt als Zuwendung zur Projektförderung
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • nicht antragsberechtigt sind:
    • natürliche Personen und
    • Landes- oder Bundesbehörden
  • institutionelle Förderungen oder langfristige Förderungen wiederkehrender Zwecke sind nicht möglich


Fristen

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung eines Projekts im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der der Internetseite des Bundesportals oder auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern aktuell eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie eine Interessenbekundung für die Durchführung eines Projekts einreichen.
  • Bei positiver Entscheidung können Sie über das Portal "easy-Online" einen formellen Antrag für die Förderung stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind gemeinnützige juristische Personen, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können dies durch einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen sind in der aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Jährliche Ausschreibung, Förderbeginn zu Beginn des nächsten Jahres



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Für Interessenbekundungen:

  • Titelblatt
  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan

Für formelle Anträge:

  • Vorhabenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung



Rechtsgrundlage

§§ 7, 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden."




Ansprechpartner

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Tel.: +49 911 943-0
Fax: +49 911 943-10000
E-Mail: service@bamf.bund.de
Web: bamf-navi.bamf.de/de/
 


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 D



Postanschrift
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

E-Mail: Ref81DPosteingang@bamf.bund.de
Web: www.bamf.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein