Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Individuelles Ausbildungsprogramm mit Erleichterungen für (ehemalige) Inhabende einer militärischen Pilotenlizenz aus Deutschland beantragen.

Sie möchten eine Ausbildung im Bereich Luftfahrpersonal beginnen und besitzen oder besaßen bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland? Dann können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Ausbildungserleichterung beantragen.  


Beschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.

Kurztext

  • Auszubildende im Bereich Luftfahrtpersonal können Genehmigungen für Ausbildungserleichterungen erhalten, wenn Sie eine militärische Pilotenlizenz besitzen
  • Genehmigung beantragen über Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Fristen

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen oder besaßen eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland.
  • Die neue ATO kann ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen.


erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • militärisches Beiblatt
  • Bestätigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr über die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten



Rechtsgrundlage

Verordnung (Europäische Union) Nummer 1178/2011 der Kommission der Europäischen Union, Artikel 10

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) - Anlage Gebührenverzeichnis

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1



Postanschrift
38144 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-4100
Fax: +49 531 2355-4197
E-Mail: ato@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L1/L1_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein